Apotheken und Krankenhäuser
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Apotheken

Apotheken und Krankenhäuser Zur Aufbewahrung von Betäubungsmittel braucht diese Spezielle Branche eine genaue Sicherheit, aber auch Tresore und Wertfächer zur Organisation des Arbeitsalltages sind hier unverzichtbar. Betäubungsmitteltresore Klasse 0/N EN 1143-1 und Betäubungsmitteltresore Klasse 1 EN 1143-1 Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ist in § 15 BtMG geregelt. Nach Definition des BfArM ( Bundesamt für Arznei- und Medizinprodukte sollen Betäubungsmittelvorräte in Arztpraxen, Alten und Pflegeheimen heimen, Krankenhausbereich, Apotheken u.s.w in Wertschutzschränken / Tresoren, mindestens zertifiziert nach EN-1143-1 Grade 0 ( Klasse N/0I) oder höher aufbewahrt werden. Krankenhaus Stationen, Arztpraxen, Alten und Pflegeheime Aufbewahrung in Krankenhausapotheken, offentlichen Apotheken zertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad I - Wenn das Eigengewicht 1.000kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend. zertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad 0/N I - Wenn das Eigengewicht 200kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend. Auch Einmauerschränke / Wandtresore können bei fachgerechter Montage genutzt werden