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Klasse I nach Euro-Norm PN-EN 1143-1, geprüft und zertifiziert von ECB.S
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
§ 15 Sicherungsmaßnahmen
Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.
Maße und Gewicht
- Außenmaße (HxBxT) in mm: 650 x 500 x 420
- Innenmaße (HxBxT) in mm: 600 x 441 x 307
- Gewicht: 94,0 kg
Klasse I nach Euro-Norm PN-EN 1143-1, geprüft und zertifiziert von ECB.S
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
§ 15 Sicherungsmaßnahmen
Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.
Maße und Gewicht
- Außenmaße (HxBxT) in mm: 650 x 500 x 420
- Innenmaße (HxBxT) in mm: 600 x 441 x 307
- Gewicht: 104,0 kg